Und wieder mal ein Bericht in PlusMinus… Welche Gesellschaft wurde wohl ausführlich behandelt…?

GesetzeslückeVersicherer zahlen Überschüsse nicht an Kunden aus Autor: Holger Balodis Sendeanstalt und Sendedatum: mdr, Dienstag, 6. Januar 2009 im Ersten 

Private Versicherungsgesellschaften verweigern Millionen Kunden von Renten- und Lebensversicherungen die Ausschüttung der versprochenen Überschussbeteiligungen. Diese werden nach Angaben der Verbraucherzentrale Bremen nur teilweise oder gar nicht ausgezahlt. Plusminus zeigt den Fall eines Privatrentenbeziehers, der statt der versprochenen Überschussbeteiligung in Höhe von 447 Euro im Monat lediglich zwei Euro bekommt. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung wären das insgesamt rund 100.000 Euro weniger als angekündigt. Ähnlich dürfte es zahlreichen anderen Versicherten in Deutschland ergangen sein.  

Das Versicherungsvertragsgesetz und die Mindestzuführungsverordnung regelt zwar, dass die Kunden an den Überschüssen beteiligt werden müssen, jedoch nicht, in welcher Höhe und vor allem nicht zu welchem Zeitpunkt.  

Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen:  

„Die Versicherten haben nur ein begrenztes Leben. Sie können nicht endlos warten, bis sie an den Überschüssen, die sie mit ihren Einzahlungen erst ermöglicht haben, beteiligt werden.“ 

Deshalb fordert der Verbraucherschützer gesetzliche Regelungen, die eine zeitnahe Auszahlung der Überschüsse sicherstellen. Aus der Sicht des Bundesfinanzministeriums besteht jedoch kein Handlungsbedarf. Auf „Plusminus“-Anfrage teilte ein Sprecher mit, es gäbe bereits Gesetze und Verordnungen. „Für darüber hinaus gehende Regelungen besteht daher kein Bedarf“, so ein Sprecher. Das Bundesjustizministerium äußerte sich gar nicht auf die Anfrage von „Plusminus“.  

Außerdem hat „Plusminus“ festgestellt, dass Versicherte mit Verträgen, die zwischen 2001 bis 2007 abgeschlossen wurden, unter Umständen Chancen auf Nachzahlung von versprochenen und vorenthaltenen Überschüssen haben. Dabei bezieht sich das Magazin auf das Rundschreiben R 2/2000 des Bundesamtes für das Versicherungswesen (heute: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin). Darin hat das Amt alle Versicherungen angewiesen, nur dann detaillierte Prognosen zur Überschussbeteiligung abzugeben, wenn sie diese auch nachweislich erfüllen können. Bei Verstößen wäre der Versicherer verpflichtet, die „versprochene“ Leistung vertragsgemäß zu zahlen. Diese Anweisung wurde Ende 2007 wieder aufgehoben und gilt nicht mehr für später abgeschlossene Verträge. 

Was können Versicherte tun? Bildunterschrift: ]Von den gekürzten Überschussbeteiligungen sind Millionen Versicherte betroffen, insbesondere Bezieher privater Rentenversicherungen. Wenn Sie vermuten, dass auch Sie dazugehören, können sie folgendes unternehmen:  

Wenden Sie sich zunächst an Ihre Versicherung und bitten Sie um eine Überprüfung bzw. Nachberechnung.  

Führt dies nicht weiter, sollten Sie sich beim Versicherungsombudsmann melden. Er wird dann die Versicherung um eine Stellungnahme bitten und kann auf sie einwirken. Bei kleineren Streitwerten kann der Ombudsmann sogar abschließende Entscheidungen treffen. Auf der Seite www.versicherungsombudsmann.de erfahren Sie, wie das Verfahren im Einzelnen abläuft und wie sie den Ombudsmann erreichen.  

Missstände sollten auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden. Weitere Angaben und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite www.bafin.de. 

In einigen Fällen mag nur noch der Rechtsweg helfen. Wenn Sie ihn beschreiten wollen, sollten Sie einen Anwalt beauftragen, der sich mit dem Versicherungsrecht auskennt. Weisen Sie ihn auf das Rundschreiben R 2/2000 des ehemaligen Bundesamtes für das Versicherungswesen hin.  

 Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 06.01.2009. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 

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