Der Basistarif – Was auf uns zu kommt.

2111.pdf

Quelle: Der KV Profi T. Müller

MBKK des Basistarifs:

Beachten Sie insbesondere § 8a Abs. 5, 6, 7 und 9 Hier geht es um die Themen Soziallimitierung und verspäteter Abschluss.

Ab Seite 27 (Inhaltsverzeichnis 25) geht es dann um Leistungen!

Da ist alles gesagt, was wesentlich ist und es ist einfach klar, dass eine echte PKV höhere Leistungen hat! Selbst eine schlechte PKV mit einem schlechten Tarif!

Auch im Wettbewerbesvergleich zur GKV kann das helfen, weil die Leistungen ja der Leistung der GKV entsprechen.

Achten Sie doch einmal bei der Leistungsbeschreibung im Tarif BTN darauf, wie oft „nach vorheriger schriftlicher Zusage“ oder „gemäß den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschuss“ steht!

Mutterschaftsgeld 13 Euro – dass ist doch mal ein Argument gegen diese alte Angstmache der GKV bei Frauen! Man könnte jetzt sagen: Wenn es Ihnen doch reicht, dann stellen Sie um in BTN!

Krankentagegeld zur Betreuung eines kranken Kindes 10 Tage! TOLL! Wer braucht das, wenn er über entsprechende Einnahmen verfügt?

Stationäre Psychotherapie nur nach vorheriger schriftlicher Zusage! Da kann man unter Umständen lange Warten!

Das ist Wasser auf unsere Mühlen – los geht es – befreien Sie die 8,4 Millionen freiwillig gesetzlich Versicherten vom Joch der GKV! Zumindest die Gesunden, die versicherbar sind!

Schützen Sie das Instrument Basistarif vor Begehrlichkeiten freiwillig Versicherter, die man aus gesundheitlichen Gründen nicht versichern kann! Man hat ein Risiko – Kosten zu verursachen, die nachher nicht gedeckt sind!

Wichtiger Hinweis – es findet immer eine Risikoprüfung statt, ggf. auch ärztliche Untersuchungen und es werden Zuschläge und Ausschlüsse vereinbart – nur nicht während der Dauer des Basistarifs erhoben!

Es steht in § 1 Abs. 8, § 2. Abs. 1 und 3 und § 8a Abs. 4 sowie in der Präambel:

Aufnahme- und versicherungsfähig im Basistarif sind ausschließlich die in Abschnitt A. Absätze 2 und 3 genannten Personen. Krankenversicherungsunternehmen unterliegen unter bestimmten

gesetzlichen Voraussetzungen einem Annahmezwang. Eine Risikoprüfung wird durchgeführt, auch wenn für die Dauer der Versicherung im Basistarif keine Risikozuschläge erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thorulf Müller

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.